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Narkosebehandlung (Allgemeinanästhesie, Intubationsnarkose, ITN)

Die Narkose ermöglicht die Durchführung von besonders schmerzhaften oder anderweitig nicht vom Patienten tolerierten Prozeduren in der Human- und Veterinärmedizin.

Eine wissenschaftliche Beschreibung der Narkose lautet "pharmakologisch induziertes, reversibles Koma". Die künstlich herbeigeführte Narkose bewirkt eine Funktionshemmung des zentralen Nervensystems (ZNS) mit Herbeiführung von Bewusstseinsverlust (Schlaf) und Ausschaltung des Schmerzempfindens (Analgesie). In vielen Fällen ist zusätzlich die schlaffe Lähmung der Willkür-Muskulatur erwünscht. Die Narkose geht mit einer Dämpfung von Reflexen einher.

Die Narkoselehre ist ein Teilgebiet der Anästhesiologie. Sie wird in Deutschland, wie in den meisten Industriestaaten, von speziell weitergebildeten Fachärzten durchgeführt (Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Anästhesist).

In unserer Praxis werden Zahnbehandlungen unter Vollnarkose bei Kleinstkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, Behinderten oder Erwachsenen mit extremer Zahnarztangst durchgeführt.

Je nach Erfordernis drei- bis viermal im Jahr kommt der Narkosearzt einer sehr versierten Praxis für Anästhesiologie mit seinem Personal und mit seiner ganzen Ausrüstung zu uns in die Praxis, um uns mit der Durchführung der Narkose behilflich zu sein.

Das Angebot in unserer Praxis Vollnarkosen durchführen zu können, wird sehr gerne angenommen, da der Weg in eine Narkosepraxis vermieden wird. Der Patient bleibt so in seiner vertrauten Umgebung; auch ist die eigene Zahnarztpraxis weitaus besser und kompletter für zahnmedizinische Behandlungen ausgestattet als es jede Narkosepraxis sein kann. Das kommt natürlich der Behandlungsqualität zugute.

Die Kosten für die Narkose variieren nach der für die Zahnbehandlungen benötigten Zeit und liegen bei ca. €250,00 für eine Stunde und €350,00 für zwei Stunden Vollnarkose. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten zu 100% bei allen Kindern unter zwölf, bei Behinderten sowieso und bei Erwachsenen, die von ihrem Hausarzt oder Internisten bescheinigt bekommen, wegen einer bestehenden schwerwiegenden Angstpsychose außerstande sind, eine reguläre Zahnbehandlung unter normaler Schmerzausschaltung mittels Spritzen (Lokalanästhesie) über sich ergehen zu lassen.