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Orale Chirurgie (Zahnärztliche Chirurgie)

Innerhalb des weiten Gebietes der Zahn-Mund-Kieferheilkunde befasst sich der Oralchirurg mit der operativen Behandlung und Beseitigung von pathologischen Veränderungen des Mundes, der Zähne, des Kieferknochens und der Weichteile.

Laut Approbationsordnung darf grundsätzlich jeder Zahnarzt, der es sich zutraut lege artis ("Nach den Regeln der Kunst") zahnärztlich-chirurgisch tätig zu sein, oralchirurgisch therapieren. Allerdings ist hierzu besonders zu erwähnen, dass die oralchirurgische Betätigung durch eine Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen reglementiert, nicht ohne enormen logistischen, apparativen und personellen Aufwand betrieben werden kann. Viele Jahre der Aus- und Weiterbildung sind wichtige Bedingungen für ein weitestgehend komplikationsfreies Operieren am Menschen. Nur der Mund-Kiefer-Gesichtschirurg, der Oralchirurg oder der Master of Science (Orale Chirurgie) sind letztlich in der Lage, sowohl richtige als auch gute Chirurgie leisten zu können.

Der Praxisinhaber besitzt - neben einer langjährigen Erfahrung in der zahnärztlichen Chirurgie - seit dem Sommer 2006 den international geläufigen und begehrten Titel "Master of Science (Orale Chirurgie), MSc". Langfristig werden einzig der "Master of Science" und der Mund-Kiefer-Gesichtschirurg im Zuge der Vereinheitlichung der akademischen Grade weltweit Bestand haben und den lediglich nur im deutschsprachigen Raum bekannten "Oralchirurgen" ablösen.

Der berufsbegleitende, postgraduale "Master-Studiengang" beinhaltet ein zweieinhalbjähriges theoretisches und praktisches Studium an nur besonders dafür ausgesuchte Universitäten. Zurzeit bietet in Europa nur die Donau-Universität Krems, Österreich, "Master-Studiengänge" an. Andere Universitäten, auch in Deutschland, werden folgen.

Zur Zeit des Masterstudienganges des Praxisinhabers in den Jahren 2003 bis 2006, bot einzig die Donau-Universität Krems, Österreich, Masterstudiengänge an. Erst später kamen nur wenige andere Universitäten dazu.

Der berufsbegleitende postgraduale Masterstudiengang beinhaltet ein zweieinhalbjähriges theoretisches und praktisches Studium, bei dem am Ende nur derjenige abschließen darf, der zuvor eine umfangreiche, der Doktorarbeit im Umfang und Form ähnliche Masterthese vorlegen kann. Außerdem müssen acht eigene Patientenfälle beschrieben und in der anschließenden etwa 4- bis 5-stündigen Examensprüfung diskutiert.

Weitergehende, das Thema des „Masters“ vertiefende Informationen finden sie unter:

www.duk-push.de www.donau-uni.ac.at www.postgraduate.at